Aktuelles vom 11.03.2016

Asbest-Sachkunde-Seminare nach TRGS 519


Die TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ wurde 2014 geändert. E-Handwerksfirmen, die noch eine bestehende TRGS 519-Sachkunde haben, müssen bis zum 30.06.2016 eine Nachschulung besuchen, damit diese ihre Gültigkeit behält.

Seit Anfang der 1990er Jahre ist die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Baustoffe verboten. Trotzdem werden Betriebe der E-Handwerke auch heute noch im Rahmen von Renovierungs- und energetischen Sanierungsmaßnahmen mit asbesthaltigen Baustoffen konfrontiert. Asbest ist bislang Thema vor allem beim Austausch von Nachtspeicherheizungen, bei PV-Anlagen auf Eternit-Dächern und bei Sanierungsarbeiten in älteren Gebäuden, wo asbesthaltige Baustoffen verwendet wurden.

Für den Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen ist seit 1992 der Nachweis eines Sachkundelehrgangs nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 notwendig. Während bislang der Nachweis der Sachkunde durch Besuch eines Sachkundelehrgangs zeitlich unbegrenzt galt, ist die Gültigkeit der Sachkundenachweise mit der Neufassung der TRGS 519 im Jahr 2014 auf sechs Jahre begrenzt. Sachkundenachweise, die vor dem 01. Juli 2010 erworben wurden, behalten bis zum 30.06.2016 ihre Gültigkeit.

E-Handwerkfirmen mit einer bestehenden TRGS 519-Sachkunde müssen sich zeitnah vor Ablauf des Stichtages 30. Juni 2016 um eine Nachschulung kümmern, damit der Sachkundenachweis durchgängig bestehen bleibt. Über das Maler- und Lackiererhandwerk werden bis Anfang Juni passende Nachschulungen angeboten. Der Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg hat mit dem Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks Baden-Württemberg vereinbart, dass auch E-Handwerksfirmen an diesen Schulungen teilnehmen können.

  • 2016-Asbest-1: Freitag 08. April 2016 Karlsruhe (MEGA)
  • 2016-Asbest-2: Samstag 09. April 2016 Mannheim (Augusta-Hotel)
  • 2016-Asbest-3: Freitag 15. April 2016 Tauberbischofsheim (KHS)
  • 2016-Asbest-4: Samstag 16. April 2016 Heilbronn (Bürgerhaus)
  • 2016-Asbest-5: Freitag 22. April 2016  Friedrichshafen (KHS)
  • 2016-Asbest-7: Freitag 03. Juni 2016 Dornstetten (farbtex)
  • 2016-Asbest-8: Samstag 04. Juni 2016 Biberach (Verband der Zimmerer)

» Anmeldeformular zur Fortbildung zur Aufrechterhaltung der TRGS 519-Sachkunde bei Asbestarbeiten

» Tagesordnung der eintätigen Fortbildung

Für die Schulung kann eine Fachkursförderung in Anspruch genommen werden. Die Teilnahmegebühr reduziert sich bei Anerkennung der Fachkursförderung um 30 Prozent, bei Teilnehmern ab dem 50. Lebensjahr um 50 Prozent. Die Teilnehmerzahl in den einzelnen Schulungen ist auf 20 begrenzt und Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Zusammen mit der Anmeldung ist eine Kopie des bestehnden TRGS 519-Sachkundenachweises einzureichen.

Kontakt:
Steffen Häusler
FV EIT BW
Technischer Berater








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